Das Fachgespräch folgt direkt auf deine Unterweisung oder Präsentation und ist berechenbarer, als du denkst: Die meisten Fragen drehen sich um dein eigenes Konzept, also um Methode, Azubi, Einordnung in die Ausbildung, Recht und Sicherheit sowie Selbstreflexion. Wer seine Unterweisung begründen kann, hat viel gewonnen. Unten findest du typische Fragen mit Antwortansätzen, geordnet nach Themenblöcken und nach den vier Handlungsfeldern der AEVO.
Wie das Fachgespräch abläuft
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) legt in § 4 fest: Der praktische Prüfungsteil dauert höchstens 30 Minuten. Er besteht aus einer Präsentation oder praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheit von höchstens 15 Minuten und einem Fachgespräch. Für das Bestehen muss jeder Prüfungsteil mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden, der Prüfungsausschuss entscheidet.
Das Fachgespräch ist ein Gespräch, kein Verhör. Die Prüfer wollen verstehen, warum du etwas so geplant hast, und prüfen, ob du die Grundlagen der Ausbildung beherrschst. Typisch ist, dass sie bei deiner Unterweisung ansetzen und von dort in die Breite gehen: erst „Warum diese Methode?“, dann „Was gilt bei einem minderjährigen Azubi?“, dann „Wie geht es in der Ausbildung weiter?“.
Wie viel Zeit für das Fachgespräch bleibt und welche Hilfsmittel du nutzen darfst, entscheidet die Kammer. Ihre Hinweise zur Prüfung sind verbindlich. Lies sie vorher.
Die 5 Fragenblöcke mit Beispielfragen
1. Methodik: Warum so und nicht anders?
- „Warum haben Sie sich für die 4-Stufen-Methode entschieden?“
- „Welche Alternative hätte es gegeben, und warum haben Sie sie verworfen?“
- „An welcher Stelle war Ihr Azubi aktiv und hätte es mehr sein können?“
- „Warum haben Sie diese Medien gewählt?“
Eine starke Antwort ist eine Begründungskette: Lernziel → Vorkenntnisse des Azubis → daraus folgt die Methode. Nie „weil man das so macht“. Mehr zur Methode: 4-Stufen-Methode mit Beispiel.
2. Der Auszubildende: Adressatenanalyse
- „Wie haben Sie die Vorkenntnisse Ihres Azubis berücksichtigt?“
- „Ihr Azubi ist 17. Was bedeutet das rechtlich für die Ausbildung?“ (Jugendarbeitsschutzgesetz)
- „Wie hätten Sie reagiert, wenn der Azubi den Arbeitsschritt nicht verstanden hätte?“
- „Wie motivieren Sie einen Azubi, der wenig Interesse zeigt?“
3. Einordnung in die Ausbildung
- „Zu welcher Position im Ausbildungsrahmenplan gehört Ihre Unterweisung?“
- „In welchem Ausbildungsjahr würden Sie das Thema ansiedeln und warum?“
- „Wie geht es nach dieser Unterweisung weiter?“
- „Wie kommt das Thema im betrieblichen Ausbildungsplan vor?“
4. Recht und Sicherheit
- „Welche Rolle spielte Arbeitssicherheit in Ihrer Unterweisung?“
- „Was sagt das BBiG zur Pflicht des Ausbildenden, Ausbildungsmittel kostenlos bereitzustellen?“
- „Dürfte Ihr minderjähriger Azubi diese Tätigkeit allein ausführen?“
5. Reflexion: Die Selbstkritik-Frage
- „Was würden Sie beim nächsten Mal anders machen?“
- „Haben Sie Ihr Lernziel erreicht? Woran machen Sie das fest?“
- „Wo lagen die Schwächen Ihrer Planung?“
„Alles lief perfekt“ ist die schwächste Antwort. Prüfer wollen sehen, dass du dein eigenes Handeln einschätzen kannst. Nenne einen konkreten Verbesserungspunkt und was du daraus ableitest.
Typische Fragen nach Handlungsfeld
Weil die AEVO in vier Handlungsfelder gegliedert ist (§ 2 AEVO), tauchen auch im Fachgespräch Fragen aus allen vieren auf. Der Schwerpunkt liegt meist auf dem dritten, aber Planung und Abschluss kommen häufig als Anschlussfragen.
Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- „Wer darf überhaupt ausbilden?“ Antwortansatz: Ausbildende müssen persönlich und fachlich geeignet sein (§§ 28 bis 30 BBiG). Persönlich ungeeignet ist zum Beispiel, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf. Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- „Woran erkennen Sie, ob Ihr Betrieb ausbilden darf?“ Antwortansatz: Eignung der Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG), Verhältnis von Auszubildenden zu Fachkräften, Eignung der Ausbilder.
- „Welche Vorteile hat die Ausbildung für Ihren Betrieb?“ Antwortansatz: Fachkräftesicherung, Anpassung an betriebliche Standards, Imagegewinn.
- „Was steht in der Ausbildungsordnung?“ Antwortansatz: Berufsbild, Ausbildungsdauer, Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsanforderungen (§ 5 BBiG).
Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken
- „Wie gehen Sie bei der Auswahl von Bewerbern vor?“ Antwortansatz: Anforderungsprofil, Bewerbungsunterlagen, Einstellungstest, Vorstellungsgespräch, Praktikum, Kriterienkatalog zur Vergleichbarkeit, Diskriminierungsfreiheit (AGG).
- „Was gehört in den Berufsausbildungsvertrag?“ Antwortansatz: Art, Ziel und Dauer, Beginn, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen (§ 11 BBiG); Eintragung bei der Kammer.
- „Wie lang ist die Probezeit?“ Antwortansatz: mindestens ein Monat, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG). Während der Probezeit kann beiderseits jederzeit ohne Frist gekündigt werden (§ 22 BBiG).
- „Wie werden Berufsschule und Betrieb abgestimmt?“ Antwortansatz: Freistellung für die Berufsschule und Prüfungen (§ 15 BBiG), Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit, Lernortkooperation.
Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
- „Wie fördern Sie selbstständiges Lernen?“ Antwortansatz: handlungsorientierte Methoden (Leittext, Projekt, Lernauftrag), steigende Verantwortung, Selbstkontrolle.
- „Wie gehen Sie mit Konflikten um?“ Antwortansatz: früh ansprechen, Sachverhalt klären, Gespräch unter vier Augen, Ziel vereinbaren, ggf. Dritte einbinden.
- „Was ist der Unterschied zwischen Lernziel und Lerninhalt?“ Antwortansatz: Das Lernziel beschreibt, was der Azubi kann, der Inhalt, woran er es lernt.
- „Welche Pflichten hat der Auszubildende?“ Antwortansatz: Lernpflicht, Weisungen befolgen, Ordnung beachten, Schweigepflicht, Ausbildungsnachweis führen (§ 13 BBiG).
- „Welche Pflichten haben Sie als Ausbildender?“ Antwortansatz: Ausbildungsziel vermitteln, selbst ausbilden oder Ausbilder beauftragen, Ausbildungsmittel kostenlos stellen, Berufsschulbesuch ermöglichen, Ausbildungsnachweise durchsehen (§ 14 BBiG).
- „Welche Besonderheiten gelten für Jugendliche?“ Antwortansatz: Jugendarbeitsschutzgesetz: tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit, Urlaub, Verbot gefährlicher Arbeiten mit Ausnahmen für Ausbildungszwecke unter Aufsicht, ärztliche Untersuchungen. Genaue Zahlen musst du kennen, wenn du sie nennst.
Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
- „Wie bereiten Sie den Azubi auf die Abschlussprüfung vor?“ Antwortansatz: Prüfungssimulation, Zwischenprüfung auswerten, Prüfungsstoff wiederholen, Lernstrategien vermitteln.
- „Wann wird der Azubi zur Prüfung zugelassen?“ Antwortansatz: Zulassungsvoraussetzungen nach § 43 BBiG: Ausbildungszeit zurückgelegt, Zwischenprüfung teilgenommen, Ausbildungsnachweis geführt, Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis eingetragen. Zulassung in besonderen Fällen: § 45 BBiG.
- „Was gehört in ein Zeugnis?“ Antwortansatz: Der Ausbildende stellt am Ende ein Zeugnis aus (§ 16 BBiG), auf Verlangen auch mit Angaben zu Führung, Leistung und besonderen fachlichen Fähigkeiten.
- „Wie bewerten Sie Ihre Auszubildenden fair?“ Antwortansatz: Beobachtungskriterien vorab festlegen, Beurteilungsfehler kennen (z. B. Halo-Effekt, Tendenz zur Mitte), regelmäßige Gespräche.
- „Welche Perspektiven bieten Sie nach der Ausbildung?“ Antwortansatz: Übernahme, Weiterbildung, Aufstiegsfortbildung.
Die eine Regel für jede Antwort
Antworte in drei Schritten: Aussage → Begründung → Beleg aus deiner Unterweisung.
Ich habe die modifizierte 4-Stufen-Methode gewählt (Aussage), weil mein Feinlernziel ein Handgriff ist und mein Azubi Anfänger ist: Er lernt beim eigenen Nachmachen mehr als beim Zuschauen (Begründung). Deshalb durfte er schon in Stufe 2 jeden Teilschritt direkt ausprobieren (Beleg).
Dazu drei Faustregeln:
- Kurz und konkret. Zwei bis vier Sätze pro Antwort sind genug. Wenn die Prüfer mehr wollen, fragen sie nach.
- Beim Fall bleiben. Beziehe dich auf deinen Azubi und deine Unterweisung, nicht auf allgemeines Lehrbuchwissen. Erst die Aussage, dann die Rechtsgrundlage dazu.
- Ehrlich sein. Wenn du etwas nicht weißt, sag, wie du es herausfinden würdest („Das Gesetz nenne ich Ihnen nicht auswendig, aber ich würde im BBiG unter den Pflichten des Ausbildenden nachsehen“). Das wirkt besser als eine falsche Behauptung.
Wie du dich vorbereitest
- Geh dein eigenes Konzept durch und stelle dir zu jedem Baustein die Frage „Warum?“. Genau das tun die Prüfer.
- Schreibe dir 15 bis 20 Fragen auf, die zu deinem Thema passen, und beantworte sie schriftlich in drei Schritten.
- Übe laut. Im Kopf klingt jede Antwort gut. Ausgesprochen merkst du die Lücken. Nimm dich mit dem Handy auf und höre zu.
- Lerne die Zahlen. Probezeit, Kündigungsfristen, Jugendschutzzeiten sind beliebte Nachfragen. Lies dazu die kostenlosen Zusammenfassungen der Handlungsfelder.
- Spiele die Situation durch. Eine Person aus Familie oder Betrieb stellt dir Fragen aus dieser Liste, du antwortest ohne Zettel.
- Prüfe dein Konzept auf Lücken. Der Konzept-Check zeigt dir, ob alle Bausteine im Entwurf vorkommen. Den Schnell-Check kannst du kostenlos nutzen.
Der KI-Sparringspartner ist eine Ergänzung. Er stellt dir Fragen wie im Fachgespräch zu deinem eigenen Konzept, fragt nach und zeigt Musterantworten zur Orientierung. Die Einschätzung deiner Antworten nimmst du selbst vor, sie ersetzt keine Prüfung. Er ist in den Paketen Komplett (29 €) und Premium (49 €) enthalten, jeweils einmalig, mit 12 Monaten Zugang.
Wenn du noch kein Thema hast, helfen dir unsere Themenideen nach Beruf. Gesetze und Begriffe frischst du unter Prüfungswissen auf.
Die häufigsten Fehler im Fachgespräch
- Auswendig gelernte Antworten auf Fragen, die nicht gestellt wurden. Hör zu und beantworte die gestellte Frage.
- Rechtfertigen statt begründen. Wenn ein Prüfer fragt „Hätten Sie auch Alternativen gehabt?“, ist das keine Kritik, sondern eine Einladung zur Begründung.
- Zu lange Antworten. Wer fünf Minuten spricht, liefert Angriffsflächen.
- Fachthema statt Ausbilderthema. Das Fachgespräch ist keine Fachprüfung. Es geht um deine Rolle als Ausbilder.
- Rechtsnormen verwechseln. Mach nicht aus dem JArbSchG das BBiG. Sage lieber „nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz“ und nenne Zahlen nur, wenn du sicher bist.
- Keine Selbstkritik. Wer auf die Reflexionsfrage mit „nichts“ antwortet, verschenkt Punkte.
- Nervosität überspielen. Durchatmen ist erlaubt. Lieber zwei Sekunden Pause als ein hastiger Satz.
Beispielantworten im Vergleich
Frage: „Wie haben Sie die Vorkenntnisse Ihres Azubis berücksichtigt?“
Schwach: „Ich habe ihn gefragt, was er schon kann.“
Stark: „Zu Beginn der Unterweisung habe ich seine Vorkenntnisse abgefragt (Aussage), weil mein Azubi im ersten Ausbildungsjahr ist und ich nicht voraussetzen kann, dass er das Werkzeug kennt (Begründung). Seine Antwort zeigte, dass er das Abisolieren beherrscht, aber Aderendhülsen nicht kennt. Deshalb habe ich Stufe 2 kürzer gehalten und bei der Hülsenwahl mehr Zeit eingeplant (Beleg).“
Frage: „Was würden Sie beim nächsten Mal anders machen?“
Schwach: „Eigentlich nichts, es lief gut.“
Stark: „Ich würde in Stufe 4 mehr Zeit für die Lernerfolgskontrolle einplanen. Mein Azubi hatte nur zwei statt drei Übungsstücke, deshalb konnte ich Sicherheit beim Ausführen weniger gut einschätzen. Beim nächsten Mal kürze ich Stufe 1 und gewinne damit zwei Minuten.“
Frage: „Darf Ihr 17-jähriger Azubi diese Tätigkeit allein ausführen?“
Stark: „Das hängt von der Gefährdung ab. Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet gefährliche Arbeiten für Jugendliche, erlaubt sie aber zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht eines fachkundigen Ausbilders und wenn der Schutz gewährleistet ist. Bei meiner Unterweisung arbeitet der Azubi spannungsfrei am Übungsbrett und unter meiner Aufsicht. Eine eigenständige Arbeit an Anlagen würde ich erst nach Unterweisung und mit Freigabe zulassen.“
Was die Prüfer bewerten
Welche Kriterien im Einzelnen gelten, legen die Kammern in ihren Bewertungsbögen fest. Üblich sind Aspekte wie: Ist die Planung nachvollziehbar? Passen Lernziel, Methode und Medien zusammen? Berücksichtigst du den Azubi? Beherrschst du die rechtlichen Grundlagen? Kannst du dein Handeln reflektieren? Wer diese Fragen für sein Konzept beantworten kann, ist gut vorbereitet.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert das AEVO-Fachgespräch?
Der praktische Teil dauert insgesamt höchstens 30 Minuten. Nach der Unterweisung oder Präsentation von höchstens 15 Minuten bleibt der Rest für das Fachgespräch. Die genaue Aufteilung regelt deine Kammer.
Kann man nur wegen des Fachgesprächs durchfallen?
Ja, das ist möglich. Unterweisung und Fachgespräch bilden zusammen den praktischen Teil. Wird er insgesamt nicht mit mindestens „ausreichend“ bewertet, gilt er als nicht bestanden. Wie die Anteile gewichtet werden, legt die Kammer fest.
Darf ich im Fachgespräch in mein Konzept schauen?
In der Regel liegt dein Konzept vor und du kannst dich darauf beziehen. Ablesen ersetzt aber keine Begründung. Wie es bei deiner Kammer läuft, steht in deren Hinweisen.
Was, wenn ich eine Frage nicht beantworten kann?
Ruhig bleiben und laut strukturiert denken, statt zu raten. Sag, was du weißt, und wie du den Rest herausfinden würdest. Eine einzelne schwache Antwort entscheidet meist nicht über das Ergebnis.
Welche Gesetze muss ich für das Fachgespräch kennen?
Vor allem das Berufsbildungsgesetz (Pflichten, Probezeit, Kündigung, Ausbildungsnachweis, Zeugnis), bei Minderjährigen das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Grundzüge der AEVO. Dazu die Ausbildungsordnung deines Berufs.
Welche Fragen kommen am häufigsten?
Warum diese Methode, wie hast du den Azubi berücksichtigt, wie ordnest du das Thema in die Ausbildung ein, welche Sicherheits- und Rechtsfragen gab es und was würdest du anders machen. Diese fünf Blöcke decken den Großteil ab.
Wie bereite ich mich am besten auf das Fachgespräch vor?
Schreibe Fragen zu deinem Konzept auf, beantworte sie laut in drei Schritten und lass dich von einer Person abfragen. Wiederhole die rechtlichen Grundlagen. Je öfter du laut antwortest, desto sicherer wirst du.
Muss ich Paragraphen auswendig kennen?
Du musst die wichtigen Regeln sicher erklären können, etwa Probezeit, Pflichten und Jugendschutz. Paragraphennummern sind ein Bonus, aber nie wichtiger als der Inhalt. Nenne eine Nummer nur, wenn du sicher bist.